
Privates Baurecht
Der Fachbereich Baurecht umfasst Mandate aus den Bereichen des privaten Baurechts, dem Recht der Architekten und Ingenieure sowie des Maklerrechts. adamfischer berät und vertritt Bauherren von privaten und gewerblichen Immobilien sowie die am Bau beteiligten Firmen in
- selbstständigen Beweisverfahren/Schiedsverfahren
- Durchsetzung von Vergütungsansprüchen des Auftragnehmers
- Durchsetzung von Gewährleistungs-/Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers
- Recht der Architekten und Ingenieure
- Recht der Makler, einschließlich Maklerhonorar
In Anbetracht der oftmals nicht unerheblichen strittigen Geldbeträge ist die Erstellung einer umfassenden und lückenlosen Beweisdokumentation zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche bzw. Abwehr unberechtigter Forderungen unverzichtbar. adamfischer unterhält daher Kooperationen zu technischen Sachverständigen im gesamten Bundesgebiet.
Berater
