Gisela Adam-Busch

Rechtsanwältin / Partner
Fachanwältin für Familienrecht

Nach der Reifeprüfung studierte Rechtsanwältin Gisela Adam-Busch Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn, Würzburg und Mainz. Ihr Referendariat absolvierte sie am Oberlandesgericht Koblenz. Sie wurde im Jahre 1969 als Rechtsanwältin in Koblenz und Montabaur zugelassen und gründete zusammen mit ihrem Ehemann die Kanzlei Adam & Partner. Seit 2008 ist sie Partnerin der Kanzlei adamfischer.

Rechtsanwältin Adam-Busch befaßt sich seit der Familienrechtsreform 1977 vornehmlich mit dem Familienrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht und Erbrecht.

Nach Absolvierung des entsprechenden Lehrgangs im Jahre 1997 ist Rechtsanwältin Adam-Busch berechtigt, die Berufsbezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen.

Seit 1990 ist Rechtsanwältin Adam-Busch Mitglied des Kreistages des Westerwaldkreises, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion sowie seit 1996 stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Westerwald.

Frau Adam-Busch ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im DAV.

Publikationen:

  • "Trennung / Scheidung, Wie geht es weiter?" in Broschüre herausgegeben vom Caritas-Verband für den Bezirk Westerwald e.V., 1999
  • Zum internationalen Kindesentführungsfall Tiemann: Der Fall Tiemann und die französischen Gerichte, in FORUM 1999, Seite 181 folgende

Vorträge:

  • Ab 1975 bis heute ständig mehrere Verträge pro Jahr zu den Themen aus dem Familienrecht und den Reformen des Kindschaftsrechts, Unterhaltsrechts, Erbschaftsgleichstellungsgesetz, die Handhabung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach deutschem, nach französischem, nach englischem und skandinavischem Recht.

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